Hallo, habe so lange nichts mehr getippt hier, daß ich gar nicht mehr wußte, wie man einen Beitrag reinschreibt...


TÜV beim angemeldeten Fahrzeug überziehen kann auch in anderer Hinsicht problematisch ( und teuer!)werden. Nach einer gewissen Frist (2 Monate?) kann man das Fahrzeug nämlich evtl. nicht mehr abmelden, ohne daß es vom LRA automatisch zur Anzeige kommt, weil unterstellt wird, daß das Fahrzeug ohne gültige HU am Straßenverkehr teilgenommen hat. Die einzige Alternative ist dann die TÜV Abnahme nachzuholen, egal in welchem Zustand die Kiste sein mag und wie teuer das wird. Das Problem ist mir mal in Form eines Wohnwagens begegnet, der angemeldet und TÜV abgelaufen 4 Jahre auf dem Stellplatz gestanden war.

Grüße
Stefan