Zitat
Hab immer gedacht, dass man ab ner bestimmten ablaufzeit vom TÜV ne vollabnahme braucht oder ist das nur wenn das fahrzeug abgemeldet ist.

Grüße Tom


Vollabnahme brauchst du, wenn das Fahrzeug länger als ein Jahr abgemeldet war. Deshalb ist es immer besser,(soweit die Kosten im Rahmen liegen) das Fahrzeug angemeldet zu lassen.
Dei neue TÜV-Reglung ist echt zum <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />, aber lieber zweimal zahlen oder Wie Troll verständige Menschen treffen, als den Weg Vollabnahme, neuer Brief etc. zu gehen.
Gruß Hubertus


An und ist das Leben für sich schön.