"Also TÜV und Versicherungsschutz hängen ziemlich direkt zusammen.
TÜV abgelaufen heißt das das Fahrzeug widerrechtlich im STraßenverkehr unterwegs war, das heißt es wird untersucht ob es überhaupt verkehrssicher war.
Das heißt wiederum es gibt ärger.
TÜV und Versicherung die zweite :
Schraubt ihr ne Bremsanlage ans Auto ( z.B. )ohne ABE und so, heißt das das Euer TÜV ungültig ist und auch die ABE des FAhrzeugs erloschen ist und damit auch der Versicherungsschutz.
Baut ihr damit nen Unfall wirds teuer, sehr teuer."


Dummes Zeug!!
Wenn die Betriebserlaubnis erlischt,

(hier §19 (2) StVZO

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.)

besteht dennoch Versicherungsschutz, der fällt nicht weg, auch nicht, wenn die Versicherung ganz doll darum bittet.
Auch nicht wenn die HU 200 Jahre überzogen ist. Wenn das Fahrzeug eine gültige HU hat, kann es dennoch technische Mängel haben und sichergestellt werden.

Die Versicherung kommt höchstens aus Kaskoverträgen heraus, die Haftpflicht kann nicht beschränkt werden, selbst wenn die Beiträge nicht bezahlt sind oder das Fahrzeug abgemeldet verkauft ist. (Nachhaftung...)



Atze


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