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Modifikationen sind mit H nicht drin.

Sorry wenn ich mich hier einmische aber ganz so stimmt das nicht. Es sind auch Modifikationen an Historischen Fahrzeugen zugelassen wenn, ja wenn sie Zeitgenössisch sind. Wenn es die zu verbauenden Teile zu dem Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges gab und sie für dieses Fahrzeug vorgesehen waren dürfen sie auch verbaut werden.

Hm, soweit ich das im TüV Süd gelesen hab müssen alle Modifikationen mindestens 20 Jahre alt sein?

Was jünger ist wird nicht akzeptiert?

Dazu müssen sogar Belege vorhanden sein die das Beweisen, die Beweislast liegt beim Eigentümer.

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Wenn es die zu verbauenden Teile zu dem Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges gab und sie für dieses Fahrzeug vorgesehen waren


Guter Witz, was gabs den damals für ein reines Militärfahrzeug an Zubehör?

Nen Gewehrhalter vielleicht, ansonsten siehts da sicher zappenduster aus, is ja kein Golf (Glücklicherweise).

Zuletzt bearbeitet von Ozymandias; 28/04/2005 15:41.

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