Hallo Wolfgang, Vielen Dank für dein Nachfragen, gut zu wissen.

Ob ein solcher Sitz mit Beckengurt in Deutschland noch zulassungsfähig ist werde ich die nächsten Tage meinen TÜV-Prüfer fragen, ich befürchte eine abschlägige Antwort.


Und Rolfi

So ist es auch wieder nicht, dass jede Sitzplatzbefestigung einem Belastungstest unterworfen werden muss. Das müssen nur Serienhersteller und vermutlich dann, wenn die Befestigung vom äußeren Eindruck her schwach aussieht. Was die Serienhersteller da zusammenbauen schaut auf den ersten Blick ja nicht besonders stabil aus.

Die Befestigung muss geprüft sein. Der Prüfer muss seine Überzeugung, dass der Sitz hält durch seine Unterschrift festlegen. Und natürlich auch dafür gerade stehen. Und damit sind wir am Punkt:
Es gibt einfach Menschen, die trauen sich überhaupt nicht, irgendeine Verantwortung zu übernehmen. Andere mit mehr Überblick und Selbstvertrauen sind schon in der Lage, den ihnen zustehenden Entscheidungsspielraum auszuschöpfen. Das ist nicht nur beim TÜV so sondern fast überall.

Das heißt, man muss nur einen kompetenten Prüfer suchen, der so etwas schon öfter gemacht hat und die Bestimmungen kennt, aber auch ein Gefühl für das Machbare hat. Und, was hier im Forum immer wieder betont wird: man muss vor der Realisierung mit dem Mann Kontakt aufgenommen und ihn um seine Einschätzung gefragt haben.

Bei meinem Prüfer ging es beim ersten Kontakt darum, ob ein 2mm starkes V2A-Blech Größe 60x120 cm genügt oder ob das Blech 3 mm dick sein muss (Gewicht). Und wie genau der Sitz dann festgeschraubt wird, welche Schrauben, welche Verankerung.

Aber wie gesagt, ich will diese oder nächste Woche nochmal hin zum TÜV um die Details festlegen.

Sepp R