Hi,

hier sind doch die Experten auch in Sachen Gebührenerhebung durch die Gemeinde unterwegs grin

Folgender Sachverhalt:

Grundstück mit Gartenteil nach hinten raus, Grundstückszufahrt nach vorne zur Straße, hinten am Garten vorbei führt ein unbefestigter Weg, auf der anderen Seite des Weges bisherige Gartenparzellen die inzwischen Bauland geworden sind.

Man kann also abwarten, wann der unbefestigte Weg zu einer Straße wird.

Macht es dann einen (kostenmäßigen) Unterschied, ob man vom Garten einen Ausgang auf diesen Weg raus hat oder ob da nur durchgehender Zaun ist, also keine Zugangsmöglichkeit?

Das wäre wichtig zu wissen, sonst lassen wir nämlich bei der geplanten Zaun-Erneuerung grad das Gartentor weg....


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