zur frage direkt, ob Gartentor oder nicht ist Banane.

Abschliesend gereglet ist das für jede Kommune über eine Satzung die der Gemeinderat erlässt. Grob kann man sagen drei Kriterien können für die Höhe der Kosten herangezogen werden

1 Länge des Grundstücks an der Strasse

2 Fläche des Grundstücks

3 bauliche Nutzung des Grundstück

also entweder 1 oder 2 jeweils mit Berüccksichtigung von 3

die Gemeinde muss aufjedenfall 10% der Kosten selbst tragen, je nach Bundesland wird der Rest dann umgeschlagen, als Beispiel in Baden-Württemberg trägt die Gemeinde 100%.



Zuletzt bearbeitet von buckdanny99; 29/04/2010 12:24.

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das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.