Kann man so einfach nicht sagen.
Und das mit den 10%, die die Gemeinde zahlen muss, auch nicht.
Ist Landesrecht und es gibt dazu örtlich verschiedene Satzungen mit verschiedenen Regelungen.

Grundsätzlch muss man aber erst einmal wissen, ob es im beplanten Bereich liegt oder im Außenbereich, denn da gibt es oft unterschiedliche Regelungen.

Dazu weiter die grundsätzliche Frage, ob es überhaupt eine Straße ist, die der Gemeinde gehört oder nicht.

Und ob es eine Änderung/Verbesserung ist (=Straßenausbaubeitrag) oder ein erster Bau der Straße (=Erschließungsbeitrag).

Und noch ein interessanter Punkt beim Straßenausbaubeitrag:

Grundsätzlich kann ein Ausbaubeitrag nur dann erhoben werden, wenn die Straßenausbaumaßnahmen die Erschließungssituation der einzelnen Grundstücke verbessern.

Also

a) entsprechendes Landesgesetz schauen (überfliegen)

Hessen? § 11 KAG v. 17.3.1970

b) örtliche Satzung anschauen

Schmitten? siehe http://www.schmitten.de/index.php?id=72&no_cache=1&file=24&uid=196

Wenn dann noch Fragen, frägen whistle2