Oh, ich liebe Finanzamt!

Hatte mal einen 65er Serie 2a mit 3liter Benz Fünfzylindermotörchen (240D/3,0).
Die Kiste war als LKW eingetragen. Nach Zulassung kommt das freundliche Schreiben von FA:
Was in der Zulassung steht, interessiert uns nicht. Wenn die Kiste nicht binnen 7 Tagen hier vorgeführt wird, dann erfolgt Versteuerung als PKW.
Hat damals dem lieben Staat ca. 1200.- Mark (statt 165.- für LKW) einbringen sollen.

Also mit dem Ding zum Finanzamt. Dame begutachtet den 88er: Die Ladefläche wäre aber sehr klein, da wären ja drei Sitze vorne, was ich denn mit dem Auto machen würde, warum ich den nicht als Oldtimer zulassen will....Fragen über Fragen.

Ich habe ihr dann erklärt, dass die Karre mit offener Ladefläche und ohne irgendwelche PKW-ähnlichen Merkmale (nicht mal ein Radio!) so ziemlich alle Anforderungen an LKW Status erfüllt.
Dann gab es noch Ihre Version einer ungerechten Welt: Sie hatte einen Reisschüssel-Kleinstwagen und musste sich immer ärgern, wenn ein Porsche Cayenne neben ihr an der Ampel steht und weniger Steuern zahlen muss als sie für ihren Schuhkarton.

"Gute Frau, wollen Sie wirklich einen Porsche Cayenne mit meinem 1965er 88'' Serie 2 Landy mit offener Riffelblechladefläche vergleichen???"

Die Gute kam dann zur Vernunft und hat LKW-Versteuerung bejaht.

manchmal hat man es mit Leuten zu tun....

Grüße
Thomas



Spaß statt Spoiler!