Hallo Lutz,

dieses Thema würde mich auch interessieren.

Ich meine mich zu erinnern, daß im Wolf-Forum jemand seinen Wagen als "Zugmaschine, 4 Sitzplätze" zugelassen bekommen hat.

Hier habe ich eine interessante Zusammenfassung aus verkehrsrechtlicher Sicht gefunden:

http://www.patrol-welt.info/53601.html

"Für die Verkehrsrechtliche Anerkennung einer Zugmaschine müssen folgende technischen Voraussetzungen vom KFZ erfüllt werden:

1a Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anh. gebaute Kfz.
Eine Hilfsladefläche ist zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG, die Länge der Hilfsladefläche
1. bei zweiachsigen Fz nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse, bei dreirädrigen Fz der mehrspurigen Achse,
2. bei Fz mit mehr als zwei Achsen nicht mehr als das 2fache der Spurweite der Vorderachse und nicht mehr als die Hälfte der Fahrzeuglänge betragen.
Bei veränderlicher Spurweite gilt der größere Wert. Doppelachsen gelten als 2 Achsen. (BMV/StV 7 – 4030 P/62 II – vom 6.6.1962, VkBl. 1962 Heft 12 S. 309).

Zusatzbestimmung für nicht Zugmaschinentypische Kfz (VkBl. 80/S. 386):
Das Kfz muss, wenn es als Zgm anerkannt werden soll, folgende weitere Bedingungen erfüllen:
1. Zugkraft an der Anhängerkupplung gleich oder größer dem 0,3fachen Wert des zGG der Zgm. Zerf ³ 0,3 x Gzul bei einer Geschwindigkeit (Bezugsgeschwindigkeit) ³ 5 km/h.
2. Das Kfz muss mindestens für eine Anhängelast vom 1,4fachen des zGG technisch geeignet sein. Kfz, die vor dem 1. Mai 1980 als Zgm zum Verkehr zugelassen worden sind, ohne die vorgenannten weiteren Bedingungen zu erfüllen, sind weiter als Zgm zu behandeln."

Das Problem dürfte also beim kurzen G wohl vor allem in der zulässigen Anhängelast bestehen. Vor Kurzem wurde in der Bucht jedoch ein 240 GD mit Zugmaschinenzulassung, 2 Sitzplätze, versteigert. Der Verkäufer hatte wohl 3,5t in seinem alten Brief eingetragen. Da er recht kommunikativ war, könntest Du ja dort auch nochmals rückfragen:

http://cgi.ebay.de/Mercedes-Benz-G-/300440023146?cmd=ViewItem&pt=Automobile&hash=item45f39ef06a

Beste Grüße aus dem Unterallgäu!
Thomas


Nietzsche ist tot.
(Gott)