als Wohnmobil zulassen. Dafür müsste ich irgendwie eine pseudo-Dusche (
Es gibt da schon ein paar Dinge, die eingebaut sein müssen um die Bezeichnung "25 - Carosserie - Wohnwagen" zu erhalten.
Eine Dusche gehört definitiv nicht dazu!
Hatte irgendwo im Hinterkopf eine Dusche müsste auch sein. Aber umso besser wenn dem nicht so ist.
Für schwere Motorwagen:
Tisch und Sitzgelegenheit zur Einnahme von Mahlzeiten und zum Aufenthalt (müssen nicht "fest", aber "Transportsicher" mit dem Fahrzeug verbaut sein)
Schlafplätze (definiere mal nen Schlafplatz?)
Das ist der Boden auf dem ich den Schlafsack ausrolle ;-)
eingebaute Kochmöglichkeit (wobei das mit dem "eingebaut" nicht so eng gesehen wird)
Spülbecken (es interessiert niemanden was mit dem Abwasser geschiet)
Doch, doch, anscheinend interessiert das den Gesetzgeber schon:
2.7 Sanitäre Anlagen müssen so gebaut sein, dass keine Flüssigkeiten oder andere Abfälle auf die Fahrbahn gelangen können. zu finden
DA Stauraum (keine Volumen festgelegt!)
Toilette (muss auch nicht fest mit dem Fahrzeug verbaut, aber an Bord sein (z.B. Portapotti))
Feuerlöscher (min. 6 kg Füllung)
Bis auf den Feuerlöscher ist eh alles so geplant. Diesen wollte ich wegen des Gewichtes nicht unbedingt und einen kleinerern, naja, da habe ich mit einer Bierdose in etwa die gleiche Löschkraft. Aber wenn dann eh mehr als 3.5To aktuell werden dann spielen 6 kg nicht mehr wirklich eine so grosse Rolle, klar es ist Zusatzgewicht aber damit kann ich leben.
zu finden
DA Für leichte Motorwagen:
Tisch und Sitzgelegenheit zur Einnahme von Mahlzeiten und zum Aufenthalt
Schlafplätze
eingebaute Kochmöglichkeit
Spülbecken
Stauraum
zu finden
DADanke für die Links. Sind sehr informativ. Die sind ja vom Kanton ZH. Weisst Du ob das in der ganzen Schweiz gleich ist? Oder ist da der Kantönligeist stärker und jeder hat etwas andere Bestimmungen? Ich hab nur gesehen in einem Kanton werden Lieferwagen nach Gewicht, im anderen nach Hubraum besteuert... schau
hier Danke und Gruss
Urs