Hallo,

Bestandsschutz gibt es nur bezüglich dem Betriebsdruck der anlage (50 mbar vs. 30mbar).
Eine Ausnahmeregelung gibt es für klappbare Gaskocher, bei denen darf der Anschluß per Schlauch erfolgen.
Es gibt auch eine Ausnahme, dass im gaskasten als einziger elektrischer Anschluß eine Tauchpumpe für den Wasserkanister sein darf, dies ist auch histirosch bedingt, da früher meist der Wasserkanister eben dort verbaut war.
Die ausreichende Befestigung des Gasrohres ist gegeben, wenn nach Biegungen und mindestens alle 50 cm eine Schelle verwendet wird.

Gruß



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