Der Tüv, bei dem ich parallel war kam außerdem mit dem Gutachten nicht klar und war steif und fest der Ansicht, daß sich das Gutachten nur auf Fulda-Reifen bezieht


womit er sogar Recht hat. Es gibt einen kleinen unterschied was eine generelle Reifenfreigabe betrifft, zB direckt von DC wie ich sie mir auch besorgt habe, wo explizit und mit Angabe der Fahrgestellnummer die Reifengröße 235/85 R16 auf 6x16 freigegeben ist. Da alle Reifenhersteller diese Reifengröße auf dieser Felgengröße freigeben, gibt es die berühmte Markenbindung nicht.
Da Fulda aber als einziger (zumindest mir bekanntem) Reifenhersteller seine 235/85 R16 auf der 5,5x16 freigegeben hatte, ist eine Markenbindung verständlich. Im neuen Fuldagutachten taucht diese Kombination auch NICHT mehr auf !!

Der TÜVer hat bei mir wirklich eingetragen: 235/85 R16 Fulda auf Stahlfelge 5,5x16

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