Hallo Gabi ,
es gibt 2 Arten von Gutachten für den Kaltlaufregler :
Wenn eine ABE dabei ist kann jede Werkstatt die eine Abgasuntersuchung durchführen darf diese Bescheinigung ausfüllen und du must damit zur Zulassungsstelle .
Wenn nur ein Gutachten Par. 19e dabei ist muss es der Tüv/Dekra eintragen und dann musst du zur Zulassungsstelle .
!! Den Tüv Mann vorher fragen ob er es einträgt . sneaky In Berlin zb. wird es nicht mehr eingetragen bei uns ist es noch möglich .
Ein Kaltlaufregler gibt es auch bei der Fa. Reich u. Sohn in Berlin , allerdings nur mit Gutachten Par. 19e .
Hab ich vor Weihnachten erst nachgerüstet . Der Umrüstsatz der Fa. Wurm mit Euro 3 ist glaub ich ein kompletter Umbaustz mit Kat .

Mfg Gui