laugh und hier kommt die Lösung

Artikel ist von Matthias Gerst vom TÜV Sued :

lang, lang ist´s her, da führen unsere Altvorderen mit qualmenden, aber recht lahmen Fahrzeugen durch die Lande. Ab September 1939 wurden die normalen Kraftstoffe kontingentiert, und nur wer entsprechende Marken hatte sowie die Erlaubnis ein Fahrzeug zu bewegen, kam in den Genuß des immer schlechter und teurer werdenden Safts. Alternativ bot z.B. die Firma Imbert sogenannte Holzgasgeneratoren an, welche mit „heimischen Rohstoffen“ aus dem Wald die letzten verbliebenen privaten und kriegswichtigen Fahrzeuge an der Heimatfront mobil hielten.

Die aufwändige Vorbereitung ließ jeden Fahrer zehn Mal überlegen, ob die Fahrt auch wirklich notwendig war. Holz wurde in einem Brennraum verschwelt und das dadurch entstehende Gas stand dann dem Verbrennungsmotor als Kraftstoff zur Verfügung. Dazu brauchte es ausladende Öfen und Filteranlagen, welche das Gewicht des Fahrzeugs merklich erhöhten, der Brennwert des Holzgases stand dem von Benzin um Einiges nach. Messungen an einem Ford V8 von 1938 ergaben, daß von den nominell vorhandenen 90 PS (66 kW) nur noch etwa die Hälfte übrig geblieben waren. Entsprechend träge fuhren sich die Autos. Beim Warmstart, konnte man die Restwärme im Ofen noch nutzen und das Feuer schneller wieder in Gang bringen als beim Kaltstart.

Aus dieser dunklen Zeit stammt auch der Spruch: „Emma, leg noch ´n Brikett nach, ich will den Horch überholen“.

Zum Betrieb der Fahrzeuge mit Holzgasgeneratoren war eine umfangreiche Schulung und nachgeordnete Prüfung zu absolvieren. Neben dem normalen Führerschein mußte sich der Fahrer also auch in der Handhabung des Generators auskennen und ihn auch sicher bedienen können. Der Rohstoff, sprich Holzscheite in passender Größe, wurden mittels Dachgepäckträger mitgeführt, dadurch wurden die Autos nochmals schwerer und die Schwerpunktlage trug auch nicht gerade zum sicheren Fahrverhalten bei. Man mußte schon viel Geduld mitbringen.

Nach Kriegsende führen noch bis weit ins Jahr 1951 hinein viele Holzgaser auf den schlechten deutschen Straßen herum, erst im Juli desselben Jahres wurde die Benzinrationierung aufgehoben, das Wirtschaftswunder konnte starten.
In der StVZO von 1948 steht nichts mehr von einer Prüfung, das heißt, ab Mai 1945 konnte praktisch jeder ein Fahrzeug mit Holzgasgenerator betreiben, ohne dafür eine extra Prüfung ablegen zu müssen.

Auch heute noch darf ein Oldtimer, der mit einem solchen Generator ausgerüstet ist, legal am Verkehr teilnehmen, mit H-Kennzeichen und sogar in der Feinstaubzone. Empfehlenswert ist dies trotzdem nicht, da es sicher viele Menschen gibt, welche die doch intensive Rauchentwicklung zu Recht als Feinstaubbelastung einstufen würde und damit dem Oldtimer-Hobby insgesamt ernster Image-Schaden entstehen könnte.


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