Daß die Verordnung aus der Schublade stammt, steht doch im verlinkten Artikel. Und noch viel mehr.

Die Grenzwertanpassung mag ja auch seinerzeit (1987) nach der Verstrahlung von halb/ganz Europa durch Tschernobyl sinnvoll gewesen sein, aber was zum Teufel soll das in der jetzigen Situation?
Es steht fest, daß z.B. so gut wie überhaupt keine Milch aus Japan nach Europa exportiert wird. Vor Fukushima nicht und nach Fukushima nicht.
Also, die Europäer werden jedenfalls auch ohne den Konsum von japanischer Milch überleben. Was soll denn dann die Heraufsetzung des Grenzwertes für die erlaubte Radioaktivität auf das Dreifache?

Damit wird doch nur eine Verunsicherung bei der Bevölkerung in Europa bewirkt. Ein solches Verwaltungshandeln, welches ich deshalb für unverantwortlich halte, ist nur dazu geeignet, von Panikmachern instrumentalisiert zu werden! Das ganze hat übrigens nichts damit zu tun, ob nun von den neuen, höheren Grenzwerten eine echte Gesundheitsgefährdung ausgeht oder nicht. Die Signalwirkung ist das entscheidende.

Und die Japaner haben von dieser zweifelhaften Exporterleichterung wirtschaftlich sowieso überhaupt nichts.

mfG
Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)