Original geschrieben von HPF
Nee, Handelsvertreter unterliegen in Bezug auf Scheinselbständigkeit anderen Gesetzen als z.B. Handwerker...
Handelsvertreter können ja nur für einen Auftraggeber arbeiten, sonst könnten sie ja keine Handelsvertreter sein.

Sonst wäre Gaby ja Versicherungsmaklerin...

Nöö!!!

Die gewerbe- und sozialversicherungspflichtigigen Vorschriften sind für Handelsvertreter nach 82 (oder84?) HGB und angestellte Klempner gleich!
Daher: siehe Tordi´s Vermerk zur Klärung vor dem AG...

Ohne weiteren Input zum Arbeitsvertrag ist alles Rätselraten. Wenn ich Yankees Beitrag, der G-aby ja kennt, richtig deute, ist die (kostenpflichtige) Beratung bei einem Fachanwalt sicher gut investiertes Kapital.
Aber such dir den Anwalt gut aus... Gibt gute, gibt...


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