Gemäss dem MFK-Experten gelte ein Reserverad als Ladung und wird für die Ermittlung der Gesammtlänge nicht mit gemessen. Anders die Halterung dafür; diese werde, da fest mit dem Fahrzeug verbaut, mittgemessen. Der Abstand von Aufbauende zum Unterfahrschutz darf nicht grösser als 40 cm sein.
Bei mir hat der MFK-Experte nun vom Ende der Reserveradhalterung bis zum Unterfahrschutz 43 cm gemessen, also 3 cm zu viel.
Ich habe dann kurzerhand, das Reserverad abgebaut und die Stehbolzen abgeflext. Dabei liess ich etwa 3 cm der Stehbolzen stehen um nach der MFK das Reserverad mittels M18 Verlängerungsmuttern wieder zu montieren.