Mich wundert es, dass in der Schweiz andere Maße gelten als in Deutschland.

Diese Frage hat mich und meinen TÜV-Prüfer auch interessiert und er hat in einem Ordner nachgeschlagen und 60 cm gelesen. Also 60 cm darf nach dieser Aussage der Aufbau über den Unterfahrschutz hinausragen.

Sepp R