Tach zusammen

Ersatzlampensett für Spananien? Ja, ist Pflicht, ebenso Ersatzrad.

Hier ein Paar Vorschriften. Aber die Spanier nehmen es da nicht gar so genau. Wir sind auf unseren Spanienreisen 4x in Kontrollen geraten. Man interessierte sich aber jeweils nur für Ausweise und die grüne Versicherungskarte. Und einmal liess man einen Drogenlumpi durch den Landy schnüffeln, der interessierte sich aber mangels Alterntiven nur für Chorizo und Manchego...

Warndreiecke: Bei einem Unfall muss der spanische Autofahrer zwei Warndreiecke platzieren: 30 m vor und hinter der Unfallstelle. Diese Vorschrift sei angeblich für Ausländer aufgehoben. Unfallteilnehmer aus dem Ausland sollen nicht mehr gebüsst werden wenn sie nur eines aufstellen.

Abschleppen: Wer liegen geblieben ist, darf sich nur von einem offiziellen Abschleppwagen abschleppen lassen. Hilfe durch Private ist untersagt.

Parken: Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand heissen Parkverbot (zick-zack-Linien oder ausgezogen). Da wird recht schnell abgeschleppt. Bei blauen Linien muss man eine Parkgebühr entrichten.

Warnwestenpflicht: Fahrer sämtlicher Fahrzeuge müssen, sollten sie ausserhalb geschlossener Ortschaften eine Panne oder Unfall haben, beim Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierende Warnweste tragen.

Allgemeine Ausrüstung: Jeder Wagen in Spanien muss Ersatzrad, einen Wagenheber, Ersatzbirnen und alle Werkzeuge zum Radwechsel mit sich führen.

Brillenträger: Jeder Brillenträger muss bei Kontrollen eine Ersatzbrille vorweisen können.

Geschwindigkeitsbeschränkungen: Für PKW gilt auf Autobahnen 120 km/h als Höchstgeschwindigkeit. (Wurde im März auf 110 Km/h gesenkt wegen der hohen Sprittpreise und seit 1. Juli wieder auf 120 Km/h heraufgesetzt !!) Auf Schnellstrassen 100 Km/h, auf Landstrassen 90 km/h. In Ortsgebieten 50 km/h, in Wohngegenden zum Teil 30 km/h.

WoMos 90 km/h auf Autobahnen, 80 Km/h auf Schnellstrassen, 70 km/h auf Landstrassen.

Ist aber Theorie, Spanier fahren teilweise wie die Berserker.

Nachtrag: Da gibts noch die Bestimmung, dass vor unübersichtlichen Kurven oder Kuppen nicht überholt werden darf, auch da wo's nicht ausgeschildert ist. Ist also Ermessenssache der GC. Und überhaupt, die GC behandelt ausländische Verkehrssünder "bevorzugt"...

Grüsse aus dem Piemont (ein ganzes Dorf mit gratis WiFi !!)

Harry


Schickt mich in die Wüste... BITTE !

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