Original geschrieben von ziro
Die Versicherungsfrage ist für mich ebenfalls sehr wichtig.

Zumindest in dieser Hinsicht kann man beruhigt sein:

Dem Unfallgegner muss die Versicherung (bei Verschulden) immer leisten. Sie kann sich das Geld nur dann von Dir im Regressweg holen, wenn sie beweist, dass Du grob fahrlässig die Überladung hergestellt (das geht) hast, UND dass diese kausal für den Unfall war, sprich: dass der Unfall ohne diese Überladung nicht passiert wäre, bzw. dessen Folgen weniger gravierend gewesen wären (das geht bei einem technischen Gesamtgewicht von 5 Tonnen Deines Fahrwerks wohl nicht).

Davon unabhängig bestehen allerdings Möglichkeiten eines Verfahrens gegen Dich, wenn die Versicherung über 3,5 to. (deutlich) teurer wäre, und Dir arglistige Täuschung nachweist, bzw. Finanzstrafverfahren, falls die Steuer unter 3,5 to billiger wäre.

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!