Zwei Dinge fallen mir bei Deiner Schilderung auf: ich bin ziemlich sicher, das die Veroeffentlichung im Internet Deine Persoenlichkeitsrechte verletzt. Dein Wohnsitz ist den Behoerden ja bekannt und Du bist nicht zur Fahndung ausgeschrieben!
Der zweite Punkt ist die verstrichene Frist. Ein Verkehsverstoss, der erst nach mehr als einem halben Jahr eintrifft, ist garantiert anfechtbar! Da der Verstoss zu einem Zeitpunkt erfolgte, als die kommende EU-Vereinbarung noch nicht in Kraft war ist die Verfolgung (zudem: einer einfachen Ordnungswidrigkeit) IMHO nicht durchsetzbar.
Ich wuerde mich noch einmal hartnaeckig bei der Rechtsabteilung des ADAC durchfragen!