Original geschrieben von Dominique
Achtung bissiger hund betreten aufeigenegefahr wird doch auch acceptiert
Nein, eben nicht. Bei "Vorsicht, bissiger Hund" kriegst Du im Fall der Fälle selbst ne Anzeige, mit der Begründung:
"Sie wußten doch, daß der Hund bissig ist. Den hätten Sie gar nicht frei laufen lassen dürfen"

So geschehen bei ehemaligen Nachbarn, nachdem der Einbrecher einen gut zwei Meter hohen Zaun überklettert (und dafür noch den zusätzlichen Stacheldraht abgeschnitten) hat, und dann vom Hund gepackt worden ist.


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.