Nachtrag: Das habe ich übersehen:

"" Die Armee förderte die Allradfahrzeuge.

Daher hatte die Schweiz prozentual gesehen auch einen der höchsten Anteile an 4x4 Fahrzeugen in Europa.
Mit der Anpassung an das EU-Strassenverkehrsrecht dürften diese einmaligen Anhänglelasten, die einen militärische Hintergrund hatten, endgültig vorbei sein. In Armeekreisen war man an den zivilen Allradfahrzeugen interessiert und förderte auch deren Verbreitung. Armeetaugliche Allradfahrzeuge erhielten einen Kostenbeitrag. Die Fahrzeuge hätten in einem Ernstfall sofort der Armee zur Verfügung gestellt werden müssen.
Lange Zeit war es den angehenden Soldaten möglich, ein Allradfahrzeug zu günstigen Bedingungen zu erwerben. Allerdings mit der Auflage, mit dem Fahrzeug in die Wiederholungskurse einzurücken.

Mit einem Allradfahrzeug konnten so Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 9000 kg (Abhängig vom Gewicht des Zugfahrzeuges) mit dem normalen PW-Ausweis gefahren werden. Lange Zeit ohne eine zusätzliche Prüfung. Dann wurde eine Prüfung obligatorisch, dann wieder abgeschafft, und jetzt - per
1. April 2003 - wieder eingeführt.


Ältere Modelle, die noch vor der Gesetzesänderung eingelöst und geprüft wurden, dürfen weiterhin mit Anhängern mit 6'000 kg Gesamtgewicht auf die Strasse.""

Ist offensichtlich also auch bei uns vorbei mit den 6 Tonnen.