Hallo SeppR,

Feld F1 technisch zulässige Gesamtmasse 4800 kg bedeutet, dass der Fahrzeughersteller das Fahrzeug für diese Gesamtmasse konstruiert hat und dafür in technischer Sicht garantiert. Das Fahrzeug kann jederzeit auf diesen Wert aufgelastet werden.

Feld F2 im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse 3500 kg bedeutet, dass das Fahrzeug zugelassen und versichert ist für 3500 kg. Lass mal im Wort Zulassungsmitgliedstaat den Teil „mitglied“ weg, dann heisst es noch Zulassungsstaat, das ist verständlicher und macht sowohl innerhalb als auch ausserhalb der EU Sinn. Es ist belanglos, ob ein Zulassungsstaat irgendwo Mitglied ist oder nicht, aber es tönt wichtig. Ein Fahrzeug (leichter Motorwagen), zugelassen und versichert für 3500 kg darf mit 4000 kg weder innerhalb der EU noch in der Schweiz auf öffentlichen Strassen unterwegs sein. Schlicht und einfach, weil in diesem Zustand das Fahrzeug nicht zugelassen und nicht versichert ist.

Gruss
Rene_W