Hallo Rene

Deine Erklärung leuchtet mir nicht ein, allerdings sind mir juristische Denkweisen auch nicht sehr geläufig.
Wenn ich aus dem Zulassungs-Mitgliedstaat nur noch den Zulassungs-Staat übrig lasse bedeutet das in meinem Sprachverständnis, dass nicht mehr die EU sondern die BRD gemeint ist.Das ist der Staat der Zulassung. Das Wort Mitglied deutet, meine ich auf die EU hin, wo die BRD Mitglied ist.

Die Schweiz fällt da voll raus. Für einen Schweizer Grenzer sollte nur das Feld F1 gelten.

Und die Kommentare von Wildwux (einem Schweizer) und von Marcus (einem Juristen) interpretiere ich so, dass ich in der Schweiz lediglich die Schwerlastabgabe zahlen muss und alles ist paletti. (richtiger Führerschein vorausgesetzt)

Gibt es da andere Erfahrungen ?

Manfred (Bremach11) wurde schon 2 mal an dieser Grenze schikaniert. Vielleicht deshalb, weil das PS/A Formular nicht hatte ??

Sepp R