Hallo SeppR,

du verstehst das schon richtig. Der Zulassungsstaat ist der Staat wo das Fahrzeug zugelassen ist. Das kann ein Mitgliedstaat der EU sein, muss aber nicht. Es ändert nichts an der Sache. Zöllner und Polizisten interessiert NICHT die technisch zulässige Gesamtmasse. Sondern, die zugelassene Gesamtmasse. Übrigens, in der Schweiz steht ausschliesslich nur die zugelassene Gesamtmasse im Fahrzeugausweis. Warum sollten sich Zöllner und Polizisten bei ausländischen Fahrzeugen für etwas Anderes interessieren? Ob ein Fahrzeug aus der Schweiz in die EU fährt, oder umgekehrt ein Fahrzeug aus der EU in die Schweiz, das Prinzip bleibt immer gleich. Die zulässige resp. zugelassene Gesamtmasse bleibt gleich. Selbstverständlich kann man versuchen Zöllner und Polizisten zu überlisten, wie von Wildwux vorgeschlagen. Es ist mir durchaus bekannt, dass die Schweiz als nicht EU Land gerne als unzivilisiertes Entwicklungsland betrachtet wird. Allerdings, die magische Gewichtsgrenze von 3500 kg kennt die Schweiz schon lange, für Führerschein und Fahrzeuge und ist damit der EU weit voraus. Vielleicht beachten deshalb Zöllner und Polizisten diesen Wert besonders genau?

Könnte es sein, dass die Frage dieses Threads nicht ernst gemeint war, die Antwort eigentlich bekannt ist, aber nicht akzeptiert werden will? Und nun versucht man Bestätigungen zu erhalten dass dieser "Krampf" schon in Ordnung ist? Wie fahrt ihr eigentlich zuhause im Zulassungsmitgliedstaat rum?

Gruss
Rene_W