Weil ein Schwellerschutz zwar den Begriff "Schutz" in sich trägt, mit "Schutzvorrichtung" per Definition aber in der Tat das Gerödel vom LKW (bzw. genauer KFZ > 3,5to) gemeint ist.
Siehe Richtlinie 89/297/EWG Anh. sowie §32c StVZO
Nö,genau das wurde darin nämlich nicht definiert.
Dort steht nur,wie ein Schutz für Fahrzeuge über 3,5t auszusehen hat.