Da steht nur,dass Geländefahrzeuge die nicht brauchen
und nicht,dass sie jeden Schrott dranschrauben dürfen.
Ok, die STVZO kennt als UFS nur den nach Richtlinie 70/221/EWG, einig?
Wenn ja
sollte die Frage lauten auf welcher Grundlage der TÜV eine Eintragung verlangt.
Wenn nein
weiß ich .... auch nicht weiter