Original geschrieben von Caruso
Da steht nur,dass Geländefahrzeuge die nicht brauchen
und nicht,dass sie jeden Schrott dranschrauben dürfen.

Ok, die STVZO kennt als UFS nur den nach Richtlinie 70/221/EWG, einig?

Wenn ja
sollte die Frage lauten auf welcher Grundlage der TÜV eine Eintragung verlangt.

Wenn nein
weiß ich .... auch nicht weiter whistle2 wink


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"