Original geschrieben von Troll
Ok, die STVZO kennt als UFS nur den nach Richtlinie 70/221/EWG, einig?

Ich weiß nicht was die STVZO kennt aber da gehts um hintere
Unterfahrschutze.
Wenn der Gesetzgeber eine Abstufung in Tonnage oder Fahrzeugart
gewollt hätte,hätte er es ja in den Untersuchungskatalog schreiben können.
Vielleicht gibts zu dem ja Anhänge,ansonsten sind Anbauteile
immernoch eintragungspflichtig,solange es dafür keine ABE
oder E-Nummer gibt.