Original geschrieben von DaPo
Original geschrieben von Caruso
[quote=DaPo]Weil ein Schwellerschutz zwar den Begriff "Schutz" in sich trägt, mit "Schutzvorrichtung" per Definition aber in der Tat das Gerödel vom LKW (bzw. genauer KFZ > 3,5to) gemeint ist.

Siehe Richtlinie 89/297/EWG Anh. sowie §32c StVZO

Nö,genau das wurde darin nämlich nicht definiert.
Dort steht nur,wie ein Schutz für Fahrzeuge über 3,5t auszusehen hat.
Doch:
Original geschrieben von §32c
§32c Seitliche Schutzvorrichtungen

(1) Seitliche Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen, die verhindern sollen, daß ...
[/quote]


Da sehe ich keinen Widerspruch und erst recht keinen Hinweis darauf,dass verstärkte Seitenschweller nicht eintragungspflichtig wären.