Original geschrieben von BAlb
mit 1,94 wäre ich durchgefallen - Du darfst 2,5 ... beim EuroII ist bei 1,9 Schluß
so wie ich das sehe, gilt der Trübungskoeffizient von max 1,5 für Fahrzeuge ab 01.10.2006 (EURO IV), davor gilt 2,5
Zitat
Fahrzeuge mit Dieselmotoren (mit und ohne OBD)

Bei Dieselfahrzeugen ist einzig der Trübungswert (k-Wert) des Abgases durch Ruß entscheidend. Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 2,5 m−1. Bei Fahrzeugen nach Euro-4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 1,5 m−1.

Quelle 41. VO AU-Richtlinie


Gruß Juergen