Original geschrieben von Wikinger
Da stimme ich in diesem Fall gegen, denn hier geht es um die konkrete Gefahr.

ich zitiere


$19 StVZO:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.



Atze

genau und in den Richtlinien der Prüfungsorganisationen ist man der Meinung das eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer bei einer Änderung grundsätzlich zu erwarten ist. Hab mir da mal was aus dem Bundesverkehrsblatt schicken lassen findes das auf die Schnelle nicht.


Chevy Blazer -Fuel to Noise Converter-

das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.