Original geschrieben von Ar Gwenn
...
Das von wegen keine Biodiesel-Zugabe habe ich jetzt nirgends finden können; ich dachte außerdem, die sei vorgeschrieben?
Marcus

das scheint nicht vorgeschrieben, sondern erlaubt zu sein
Original geschrieben von Wikipedia
Die Norm EN 590 beschreibt die Eigenschaften von Dieselkraftstoffe, sie definierte einheitlichen Bedingungen in allen Ländern der EU sowie Kroatien, Island, Norwegen und der Schweiz. Die Norm verweist auf die jeweils zugrunde liegenden Messverfahren.

In Deutschland hat die Norm im Oktober 2009 die DIN-Norm DIN 51628 abgelöst. Nach Anpassung der DIN EN 590 (Ausgabe Mai 2010) an die Anforderungen der EG-Richtlinie 98/70/EG ist zur Erfüllung der Biokraftstoffquote eine FAME-Zumischung von bis zu 7 Vol% („B7-Diesel“) erlaubt. Die nationale Norm DIN 51628 (Ausgabe August 2008) für B7-Diesel wird dementsprechend nicht mehr benötigt und entfällt...
Original geschrieben von Aral
... Deutschland hat daher eine nationale
Norm erarbeitet (DIN 51628), die den Einsatz von bis zu 7,0 vol.-% FAME erlaubt (B7-Diesel).Mit der Änderung der 10. Bundesimmisionsschutzverordnung (10BImSchV)wurde der Verkauf von B7 Diesel vom 01. 02. 2009 an zur Erfüllung derVorgaben des Biokraftstoffquotengesetzes (BioKraftQuoG)möglich....


Gruß Juergen