BioKraftQuoG

Die Norm erlaubt die Beimischung, das Gesetz schreibt's vor, zwar nicht hart, aber dem Sinne nach.
§37a
Absatz 4: Die Quote kann durch Beimischung oder Inverkehrbringens reinen Bio"kraftstoffs" erfüllt werden.

Interessant sind auch die Ausnahmen ...
Alle sollen Plörre tanken, der Staat gewährt sich großzügig Ausnahmen ... könnte ja der alte Fuhrpark Schaden nehmen ...