Original geschrieben von Monny
Das Bundesfinanzgericht hat in seiner unendlichen Weisheit jedoch entschieden, dass es für die steuerliche Einstufung unerheblich ist, was in den Papieren steht. Und so hängt es rein von der Tagesform des FA-Beamten ab, ob der 130er wie ein PKW nach Hubraum oder wie ein So.-Kfz (sonstiges Kfz, steuerrechtlich gibt es keinen LKW) nach zGG besteuert wird.

Der Bundesfinanzgerichtshof hat da schon genauere Vorgaben in den einschlaegigen Urteilen gemacht. An denen kann festgemacht werden, ob ein FZ steuerlich als PKW oder LKW eingestuft wird.
So ist ein FZ, was vom Hersteller als PKW gebaut wurde immer als PKW zu versteuern. Hier wird das wesendlichen Merkmal eines LKWs, naemlich die erheblich hoehere Zuladung bezogen auf das Gesamtgewicht nicht erreicht. Wenn ich mich recht erinnere soll/muss ein LKW mindestens 40% Zuladung vom zGg haben.
Bei Defender und Co laesst sich die hohe Zuladung ja erreichen, bei typischen PKWs und SUVs eben nicht. Und die Defender werden ja auch mit hoher Zuladung und Ladeflaeche ausgeliefert, so dass sie auch als LKW versteuert werden koennen.