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Seit Mitte letzten Jahres gibt es die Fahrzeugklasse PKW Pickup (M1-AG) in die kann ein bisheriger LKW Pickup eingeordnet (umgeschrieben) werden, wenn er die zum Teil höheren Anforderungen eines PKW auch erfüllt. Es spielt dabei keine Rolle ob Einfach-, Extended- oder Doppelkabine. Bei den älteren Fahrzeugen (bis EURO 4) sind meist nur die strengeren Geräuschvorschriften zu erfüllen/nachzuweisen. Bei Fahrzeugen ab EURO 5 muß zusätzlich noch das Abgas dem EURO 5 für PKW entsprechen. Häufig sind aber die LKW mit einem "abgespeckten" EURO 5 ausgestattet und dürfen daher nicht umgeschrieben werden.
Man muß also recherchieren lassen beim geneigten Sachverständigen der Prüfstellen....
Jedem das Seine und mir meine G
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