Vorsicht, da laufen wieder ein paar Begriffe durcheinander:

1. Abgasnorm
PkW werden als Gesamtfahrzeug auf der Rolle gemessen, bei "echten" LkW steht nur der Motor am Prüfstand. Leichtere LkW, die einen "PkW-Zwilling" haben (abgasrelevante Teile des Antreibs gleich), können nach der PkW-Norm gemessen werden. Die Gleichsetzung "schwere PkW-gewisse Nfz" kommen aus den unterscheidlichen Grenzwerten innerhalb der PkW-Norm. Die Hiluxe sind mWn als PkW geprüft, weil es ja auch den Surf oder Prado oder wie die zugelöteten Stations gerade heißen irgendwo auf der Welt gibt

2. Gemeinsamer Zolltarif
Da kann es beim Hin- und Herschieben Probleme geben: LkW mit mehr als 2,5L Hubraum sind teuer, der Zollcode wird einmal festgelegt und bleibt; wenn ich also einen PkW zum LkW mache, kann mir das (wenn die Umbauten nicht als ausreichend erachtet werden) als zollvergehen ausgelegt werden. In die Richtung LkW zu PkW aber sehr egal.

3. Baunormen/Klassifikation M und N
Wir kennen die Kfz-Steuerdiskussion M1-AF zur Genüge, die müssen wir hier nicht neu aufrollen. Allerdings ist dem Normengeber aufgefallen, dass Doka-Pickups eine recht gute Möglichkeit waren, zum LkW zu optieren, da hatte jedes Kfz-Steuerrecht (ich könnte auch aus Österreich Romane erzählen) seine besonderheiten. Nachdem die gesammelten EU-Finanzminister unser bestes wollen (natürlich das Geld) gab es dann die Regelung zum Ladelängen/Radstandsverhältnis - etliche Dokas sind damit PkW

Grüsse
Peter