Sorry da hätte ich schon ein bisschen mehr erwartet, sonst kommen ja auch fundierte Infos, oder stören Wir uns an dem "Blödsinn". Irgendwie hat sich der Gedanke ja festgesetzt?

Natürlich kann man falsch anmelden, aber bei einer Abfertigung zum freien Verkehr, das ist der Standard, ist es dem Zoll nach der Überlassung gleichgültig was mit der Ware geschieht.
Der "Europäische Teil" des Zollrechts sieht keine Ahndung von Falschanmeldungen vor!

Was hat der Zoll mit dem Tüv zu tun?

Zuletzt bearbeitet von buckdanny99; 01/07/2012 15:35.

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das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.