Ja, der "Blödsinn" stört mich, weil sowohl unrichtig als auch nicht belegt..

Fehldeklarationen (no na wandern nur "Hämmer" durch die Instanzen) sind ahndbar, s. C-195/03 oder UFSZ2L, GZ ZRV/0050-Z2L/05 n der österr. veröffentlichten Rechtsprechung. Kfz zwischen PkW und LkW wurden in Österreich nach NoVaG nach ihr Zolltarifnummer, wenn zur Einfuhrzollersparnis als PkW deklariert, der Normverbrauchsabgabe unterworden.. macht 16% und spart Diskussionen, ob "genügend" umgebaut wurde.

Das Problem war das: nach belgischem Recht waren die baulichen Unterscheidungen zwischen PkW und LkW so was von marginal (Rückbank rein- oder rausschrauben), dass es da eine Menge "kreatver Aktionen" gab.

Zum TÜV: Wenn das bei euch zollrechtlch niemanden stört, lass ich die Fahrzeuge beim regional zuständigen TÜV erstmals zu und dann kommt wirklich niemand mehr dahinter.

Grüsse
Peter