Original geschrieben von GDrive
Original geschrieben von Monny
...die rechtliche Lage wär mir erstmal egal.
Egal ist das nur solange da keiner drinhängt...

Wobei das wohlergehen des nächtlichen Besuchers erstmal egal ist. Das Gesetz macht da aber keinen Unterschied zwiaschen schuldig und unschuldig.


Gruß Frank

Exakt den Unterschied macht das Gesetz, nur mal so.
zur Strafbarkeit gehören Rechtswidrigkeit, Tatbestandsmäßigkeit und Schuld.
Fehlt eines-keine Strafe


Atze


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