Tochter hat sich im Mai bei einem Händler (kein Fähnchenhändler) ein Opel Tigra Cabrio von 2005 mit 61.000 km Laufleistung gekauft. Dazu gab es eine CarGarantie von eben der CarGarantie AG.

Jetzt traten einige Probleme auf, u.a. eine hakelige Schaltung. Händler wechselt das Schaltgestänge, obwohl mündlich vereinbart war, daß vor einer etwaigen Reparatur angerufen wird, was aber nicht geschah. CarGarantie übernimmt die Reparatur nicht und Händler stellt es ihr in Rechnung.

Frage: In welchem Umfang muß der Händler innerhalb welchen Zeitraums für Schäden am Fahrzeug geradestehn, oder muß er überhaupt nicht?





Haltung lässt sich leichter bewahren als wiedergewinnen.