Original geschrieben von Yankee
Gewährleistung heißt ja nichts anderes das der Schaden bei der Übernahme schon vorhanden war
und der Händler dafür haften muss. Die ersten 6 Monate muss der Händler dir das Gegenteil beweisen
und ab dem 7.Monat musst du ihm beweisen das das schon war.

Und wenn du/sie das nicht gleich nach dem Kauf feststellen konntet und beanstandet habt, ist das eigentlich
kein Mangel in dem Sinn der Gewährleistungspflicht

Ich will das nochmal aufgreifen.
Wie kann ein Händler beweisen, daß z.B. die Schaltung nicht schon bei Auslieferung defekt war? (versteckte Mängel) Man muß es ja nicht unbedingt sofort merken.

Die Gewährleistungspflicht ist doch scheinbar wieder so ein Wischiwaschi und endet letztendlich in vielen Fällen zwangsläufig vor Gericht.

Meine Tochter hat eine Lösung gefunden. Man hat einen Kompromiss geschlossen und die Sache ist erledigt.

Aber was wäre, wenn ihr morgen der Motor um die Ohren flöge und sie keine CarGarantie hätte? Bei Auslieferung lief er ja. Nur bei 61.000 km ist nicht unbedingt auszuschließen, daß er schon Vorschäden hatte. Die Beweispflicht, daß es nicht so war läge dann beim Händler. Nur wie will er das beweisen?





Haltung lässt sich leichter bewahren als wiedergewinnen.