Original geschrieben von Oliver
Ich will das nochmal aufgreifen.
Wie kann ein Händler beweisen, daß z.B. die Schaltung nicht schon bei Auslieferung defekt war? (versteckte Mängel) Man muß es ja nicht unbedingt sofort merken.

Ein hakelnde Schaltung merkt man sofort klugscheisser



Original geschrieben von Oliver
Die Gewährleistungspflicht ist doch scheinbar wieder so ein Wischiwaschi und endet letztendlich in vielen Fällen zwangsläufig vor Gericht.

Genau da liegt das Problem




Original geschrieben von Oliver
Aber was wäre, wenn ihr morgen der Motor um die Ohren flöge und sie keine CarGarantie hätte? Bei Auslieferung lief er ja. Nur bei 61.000 km ist nicht unbedingt auszuschließen, daß er schon Vorschäden hatte. Die Beweispflicht, daß es nicht so war läge dann beim Händler. Nur wie will er das beweisen?

Und dafür gibt es Gutachter


Nichts ist besser als so ein Ding