Original geschrieben von Ludo
Ja natürlich, da es der Sicherheit dient. Was der Kunde nicht verbockt, kann im Klagefall vor Gericht nicht gegen den Hersteller verwendet werden.

Ja klar, der böse Kunde.
Nix gegen ne Mercedes Brille-
aber wenn ein Geländewagen "P" einlegt sowie die Tür aufgeht und wenn ich das Licht nimmer abschalten kann dann ist das schwachsinnig. Selbst der Gurtgong müsste mit der Zeit nicht lauter werden - zumindest in VTG Stellung "Low" könnte er einfach 10mal bimmeln und dann verstummen. Könnte. Es wird beim G halt so manches Feature als Bug empfunden das in der C-Klasse sinnvoll war.
Der G wird schlechter im Laufe der Jahre - erst von der Verarbeitung her und jetzt tatsächlich auch vom Gebrauchswert her - daß er im Vergleich zu PKWs auch billiger geworden ist tröstet darüber kaum hinweg.

Grüsse
Thomas


Schadstoffstark und leistungsarm