Beim nächsten Mal: Auf Basis des Kostenvoranschlags abrechnen und das Fahrzeug unrepariert verkaufen. Da wäre noch ein Sümmchen nach Abzug der Kosten eines Neuwagens übrig geblieben.

Und dass die Fahrzeugausfall-Entschädigung nicht mehr gezahlt wird, wenn man keinen Mietwagen nimmt, ist mir auch neu. Könnte aber am zeitlichen Abstand zum Schadenereignis liegen.


Gruß Klaus