Hallo Thomas,

egal wer ein Gutachten bestellt, wenn es von einer der beiden Streitparteien beauftragt wurde ist es vor Gericht in einer eventuellen Auseinandersetzung nichts wert.

Bitte überzeug mich durch einen Link zu den entsprechenden Passagen der ZPO vom Gegenteil. So lange bleibe ich bei meiner Meinung.

Gruß
Arno