Original geschrieben von JoJobaer
Der Tüv übernimmt für den Gesetzgeber eine Aufgabe. Der Kunde muss nicht damit rechnen, daß da irgendwas kaputtgeht. Tüv muss zahlen.

Landgericht Bremen AZ 30851/97

Joachim



Hallo Joachim,

Wo hast du das her?

GOOGLE findet es nicht.

Landgericht Bremen AZ 30851/97

Gruß AT


Danke auch an Diesel Tom!