Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von DaPo
Der Eine wohnt übrigens keine 1000m von hier entfernt, da steht im Moment auch das Tatfahrzeug.

Beweis mal,dass er der Täter ist
und dass das Fahrzeug bei der Tat
verwendet wurde.

wenn ich das richtig lese, gibt es doch eine Zeugen, der die Ware angekauft hat. Somit ist der Verkäufer schon mal der Hehler und somit Täter. Und damit auch schadenersatzpflichtig.

Aber ich habe inzwischen hier gelernt, dass es leichter ist, "kannste knicken" und "beweis mal" zu sagen.
Auf dem Gelände gibt es möglicherweise Reifenspuren, wenn die zum Fahrzeug passen, so kommt eine sog. Indizienkette zustande. In Hamburg wird auch DNS bei Einbruchsdelikten genommen, dann war da noch die Daktyloslopie und Schuhabdruckdatei SCHARS.


nur mal so....


Atze


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