Die neuen Regelungen in den Niederlanden ab 1. Januar 2014

- Die Steuerbefreiung für Oldtimer bleibt bestehen, jedoch wird das Eintrittsalter von 25 auf 40 Jahren heraufgesetzt (gleich welche Fahrzeug- und Motorisierungsart).

- Benziner-Fahrzeuge (einschließlich Motorräder, LKW und Busse) von 26 bis 40 Jahren Fahrzeugalter kosten mindestens ein Viertel des normalen Steuersatzes maximal jedoch 120 Euro im Jahr und dürfen in den Monaten Januar, Februar, Dezember nicht bewegt oder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

- Diesel- oder Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge im Alter von 26 bis 40 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen und unterliegen der vollen Versteuerung. Benziner mit Flüssiggasumbau können durch Rückrüstung auf reinen Benzinbetrieb den vergünstigten Steuersatz erreichen.

Gruß, Franky